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   OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10   

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OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10 (https://dejure.org/2010,4992)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 (https://dejure.org/2010,4992)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. November 2010 - 2 B 275/10 (https://dejure.org/2010,4992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang eines Verwaltungsgerichts in einem von einem Nachbarn angestrengten Verfahren zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs bei sich in einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang eines Verwaltungsgerichts in einem von einem Nachbarn angestrengten Verfahren zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs bei sich in einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 890
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.

    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.

    (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).

  • VG Saarlouis, 27.08.2010 - 5 L 744/10

    Baurecht: Sofortvollzug einer Baugenehmigung für einen Vollsortimentermarkt in

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. August 2010 - 5 L 744/10 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.8.2010 - 5 L 744/10 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung).
  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.
  • OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09

    Nachbarschutz gegen Multifunktionsfeld.

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 13.03.2006 - 2 W 37/05

    Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.
  • OVG Saarland, 17.10.2006 - 2 W 19/06

    Mobilfunkbasisstation im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.
  • OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05

    Nachbarklage gegen Wohnbaugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.
  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10
    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von

  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Die daher für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der Antragstellerin in der Hauptsache in diesem Punkt entscheidende Vereinbarkeit des Neubauvorhabens des Beigeladenen mit dem für die Beurteilung seiner bodenrechtlichen Zulässigkeit einschlägigen § 34 BauGB lässt sich sicher nicht ohne eine dem Hauptsacheverfahren vorzubehaltende Ortseinsicht (vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, wonach insbesondere auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot für den Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens hinsichtlich der Tatsachenermittlung im vorläufigen Rechtsschutz gebietet, ständige Rechtsprechung) beantworten, unterliegt nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, wie das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss insoweit zutreffend ausgeführt hat, - im eingangs genannten Sinne für die Beurteilung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO - "gewichtigen Zweifeln".
  • OVG Saarland, 21.11.2013 - 2 A 335/13

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Verbrauchermarkt

    Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzungsanträge der Kläger im August 2010 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 27.8.2010 - 5 L 744/10 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Kläger blieb erfolglos.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -) In der Begründung dieser Entscheidung heißt es unter anderem, das genehmigte Bauvorhaben entspreche der im Bebauungsplan hinsichtlich der zugelassenen Art baulicher Nutzung enthaltenen Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel zur Ansiedlung eines "Vollsortimentmarktes" mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.400 qm (§ 30 Abs. 1 BauGB).

    Auch diesbezüglich hat der Senat bereits in dem Beschluss vom November 2010(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -) betont, dass keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die in der Südseite des R.-Marktes - zum Grundstück der Kläger hin - vorgesehene 5, 45 m hervortretende und (auch) nach oben geschlossene Einhausung des von Osten anzufahrenden Anlieferbereichs (Rampe) aus 30 cm starken Betonwänden nicht den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter der Ziffer I.9 auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB entspricht, wo neben anderen aufgrund der Empfehlungen der schalltechnischen Untersuchung vom September 2009 für erforderlich befundenen Schallschutzmaßnahmen eine "Überdachung des Anlieferbereichs" vorgesehen ist.

    Im Gegenteil: In der Stellungnahme des Gutachters vom 8.11.2010(vgl. Blätter 137 und 138 der Gerichtsakte 2 B 275/10) wurde, nach der Erteilung der Baugenehmigung, eine ergänzende Berechnung speziell für die Auswirkungen der Kühlaggregate an den Belieferungsfahrzeugen vorgenommen.

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 48/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

    Im vorliegenden Verfahren ist keine "inzidente" Normenkontrolle geboten, auch nicht hinsichtlich des von der Antragsgegnerin in den Raum gestellten Außerkrafttretens einzelner Festsetzungen wegen "Funktionslosigkeit" infolge vielfacher Nichtbeachtung in der Vergangenheit.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30 = BauR 2011, 890, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig von der Verbindlichkeit bauleitplanerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Vielmehr ist ungeachtet von Bedenken hinsichtlich einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans "W"(vgl. etwa zur Unwirksamkeit von gebäudebezogenen Zusätzen bei der Festsetzung der zulässigen Zahl von Vollgeschossen mangels Ermächtigungsgrundlage OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.1997 - 2 N 3/97 -, SKZ 1998, 105, 110, 180 = BRS 59 Nr. 18 = AS 26, 427) für die Eilrechtsschutzbegehren von deren Gültigkeit auszugehen.
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Soweit die Beigeladene die Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung im erstinstanzlichen Verfahren beanstandet, bleibt zu ergänzen, dass auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Verfahrens in der Hauptsache, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, gebietet.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373, vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)) Entgegen der Ansicht der Beigeladenen lässt das von der Antragstellerin erstinstanzlich vorgelegte Luftbild keine abschließende Beurteilung des Gebietscharakters in der einen oder anderen Richtung zu.
  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

    Auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet grundsätzlich keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BRS 78 Nr. 3 (großflächiger Einzelhandel), vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).
  • OVG Saarland, 10.05.2012 - 2 B 49/12

    Nachbarschutz im Genehmigungsfreistellungsfall

    Im vorliegenden Verfahren ist keine "inzidente" Normenkontrolle geboten, auch nicht hinsichtlich des von der Antragsgegnerin in den Raum gestellten Außerkrafttretens einzelner Festsetzungen wegen "Funktionslosigkeit" infolge vielfacher Nichtbeachtung in der Vergangenheit.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30 = BauR 2011, 890, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig von der Verbindlichkeit bauleitplanerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Vielmehr ist ungeachtet von Bedenken hinsichtlich einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans " W"(vgl. etwa zur Unwirksamkeit von gebäudebezogenen Zusätzen bei der Festsetzung der zulässigen Zahl von Vollgeschossen mangels Ermächtigungsgrundlage OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.1997 - 2 N 3/97 -, SKZ 1998, 105, 110, 180 = BRS 59 Nr. 18 = AS 26, 427) für die Eilrechtsschutzbegehren von deren Gültigkeit auszugehen.
  • VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Erteilung eines Bauscheins unter einer

    So auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -, zit. nach juris, vom 26.01.2007 - 2 W 27/06 -, AS RP-SL 34, 159 = BauR 2008, 652 = BRS 71 Nr. 166, vom 29.03.2007 - 2 B 7/07 -, BRS 71 Nr. 185 und vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45.
  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Der abschließende Hinweis der Antragstellerinnen auf eine - freilich aus ihrer Sicht wegen vermeintlicher "Eindeutigkeit" der Situation - nicht erforderliche - "Ortsbesichtigung" gibt lediglich Veranlassung zu dem Hinweis, dass die abschließende Beurteilung der nachbarrechtlichen Zulässigkeit des vom Antragsgegner genehmigten Verbrauchermarktes am Maßstab von § 34 BauGB besonders in Sinne der Beurteilung der Antragstellerinnen nicht ohne eine allerdings dem Hauptsacheverfahren vorzubehaltende Ortseinsicht(vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, wonach insbesondere auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot für den Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens hinsichtlich der Tatsachenermittlung im vorläufigen Rechtsschutz gebietet, ständige Rechtsprechung) möglich ist.
  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

    So auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.11.2006 - 3 W 7/06 -, zit. nach juris, vom 26.01.2007 - 2 W 27/06 -, AS RPSL34, 159 = BauR 2008, 652 = BRS 71 Nr. 166, vom 29.03.2007 - 2 B 7/07 -, BRS 71 Nr. 185 und vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45.
  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

  • OVG Saarland, 14.04.2014 - 2 B 207/14

    Nutzungsuntersagung bei formeller Baurechtswidrigkeit eines über Jahre geduldeten

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei

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